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AutorenbildDr. Thomas Schwarz

Pauschale Eckgrundstücksvergünstigung im Ausbaubeitragsrecht unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hat in einem von mir für die Klägerin geführten Verfahren mit rechtskräftigem Urteil vom 29.06.2021 - 6 A 10793/20.OVG - die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Die Ausbaubeitragssatzung der Beklagten sieht vor, dass beim Angrenzen eines Grundstücks an mehrere Verkehrsanlagen dessen Fläche durch die Anzahl der Verkehrsanlagen geteilt wird und nur diese reduzierte Fläche beitragspflichtig ist.

Dies ist nach dem Urteil des OVG im vorliegenden Fall unwirksam. Denn es handelt sich bei dem mit 8.000 m² besonders großen dreifach erschlossenen Grundstück um das Schulgrundstück. Auf diesem befinden sich, zur den verschiedenen Straßen ausgerichtet, das Hauptgebäude, Parkplätze, eine Turnhalle und schließlich eine Sportplatzanlage mit Kleinspielfeld. Bei dieser Ausgangslage fehlt es an der Tatsachengrundlage, die es rechtfertigt, im Rahmen der Vorteilsbemessung die Grundstücksgröße durch die Zahl der angrenzenden Erschließungsanlagen zu dividieren.

Dies hat zur Folge, dass bei der neu vorzunehmenden Abrechnung auf dieses Grundstück eine größere beitragpflichtige Fläche entfällt, wodurch sich für sämtliche beitragspflichtigen Anlieger der Beitragssatz und - mit Ausnahme für die Eigentümerin des Schulgrundstücks - der Beitrag reduzieren wird.

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