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ALLGEMEINES VERTRAGSRECHT

Allgemeines Vertragsrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Ditgen
RA Dr. Schwarz
RA Klatt

Bereits seit Jahrzehnten ist unsere Kanzlei erfolgreich auf dem Gebiet des Vertragsrechts tätig. Wir beraten und vertreten Mandanten zu verschiedensten Vertragstypen, zu denen u. a. gehören:

  • Kaufverträge,

  • Werkverträge,

  • Dienstverträge,

  • Miet- und Pachtverträge,

  • Darlehensverträge,

  • Bürgschaften,

  • Leasingverträge,

  • Arbeitsverträge,

  • Grundstückskaufverträge.

 

So vielfältig das Vertragsrecht ist, so unterschiedlich sind auch die Problemstellungen, die mit den verschiedenen Vertragsarten im Alltag verbunden sind. Bei der Vertragserstellung bis zur Geltendmachung von Rechten aus einem bestehenden Vertrag und der Abwicklung von Verträgen gibt es eine Vielzahl von Aspekten, die beachtet werden müssen. Unsere Kanzlei steht Ihnen insbesondere zur Seite bei Fragen

  • der Vertragsgestaltung,

  • der Wirksamkeit von Verträgen,

  • der Erarbeitung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),

  • der Anfechtung,

  • des Widerrufs,

  • des Rücktritts,

  • der Mängelhaftung und der Gewährleistung sowie

  • des Schadensersatzes.

Inkassorecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Klatt

Unter dem Begriff des Inkassos sammeln sich sämtliche Sachverhalte und Problemstellungen, die mit der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen verbunden sind. Sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite stehen wir Ihnen von der ersten Zahlungsaufforderung bis zum Abschluss der Zwangsvollstreckung zur Seite. Ob Privatperson, Unternehmen oder Freiberufler - gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen am Einzelfall orientierte Lösungen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen.

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