top of page

RECHTSANWÄLTIN

KATHARINA OSTERBURG

Telefon: 0261 / 91513 – 21

Telefax: 0261 / 91513 – 11

E-Mail: osterburg@eichele-ditgen.de

Fachanwältin für Familienrecht

 

Mitgliedschaften:

Deutscher Anwaltsverein (DAV)

AG Familienrecht

 

Sonstiges: Ausbildung zur Mediatorin

Bereits seit 1999 gehört Frau Katharina Osterburg der Kanzlei Eichele & Ditgen an, in der sie sich von Beginn an mit Leidenschaft dem Familienrecht widmet. Seit 2006 trägt sie den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“.

 

Sie haben sich getrennt oder wurden verlassen?

In solchen Situationen berät und vertritt Sie Frau Osterburg, damit Sie wissen, welche Unterhaltspflichten auf Sie zukommen oder mit welchen Unterhaltsansprüchen Sie rechnen können. Unterschieden wird zwischen Kindes- und Ehegattenunterhalt bzw. Trennungs- und nachehelichem Unterhalt. Hier ist es wichtig, dass die Besonderheiten Ihres Einzelfalles berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Wohnsituation im gemeinsamen Haus oder die Nutzung eines Firmen-Pkw.

 

Gerne setzt sich Frau Osterburg für Sie ein, mit der Gegenseite eine faire Lösung einvernehmlich zu erarbeiten. Ist das nicht möglich, vertritt Frau Osterburg Ihre Interessen vor den Familiengerichten und dem Oberlandesgericht mit Engagement.

 

Gibt es Streit über den zukünftigen Lebensmittelpunkt der gemeinsamen Kinder und die Besuchskontakte?

Mit der Trennung und Scheidung stellt sich oft die Frage nach der elterlichen Sorge oder dem Umgang. Bei diesem oft sehr emotional geführten Streit werden Sie von Frau Osterburg unterstützt und begleitet. Hier gilt es, die Kindeswohlinteressen in den Vordergrund zu stellen.

 

Teilung von Haus und Hof

Haben Sie keine individuellen Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen, leben Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das vorhandene Vermögen zu gesetzlich vorgegebenen (oder einvernehmlich auch frei wählbaren) Stichtagen ermittelt und verglichen werden muss. Frau Osterburg hat solche Zugewinnausgleichsverfahren zahlreich mit kleinen und sehr großen Vermögen geführt. Die Auseinandersetzung kann in einem Gerichtsbeschluss enden oder einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

Scheidung – nur mit einem Anwalt

Der Anwalt ist grundsätzlich Interessenvertreter. Daher kann auch in einem einvernehmlichen Scheidungsverfahren ein Anwalt nicht beide getrennt lebenden Eheleute vertreten. Sind sich aber beide einig, kann man sich darauf verständigen, dass nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten wird. Frau Osterburg stellt dann den Scheidungsantrag und erklärt dem Gericht, dass eine einvernehmliche Scheidung gewünscht ist. Der andere Ehepartner benötigt dann keine eigene anwaltliche Vertretung. Die Gerichts- und Anwaltskosten können in diesem Fall geteilt werden.

 

Haben Sie einen Verkehrsunfall gehabt?

Frau Rechtsanwältin Osterburg vertritt Sie umfassend auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts. Schadenersatzansprüche, Schmerzensgeld, Nutzungsentschädigung, entgangener Gewinn (…). Sowohl außergerichtlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als auch vor dem zuständigen Familiengericht werden Sie in unserer Kanzlei von Frau Osterburg beraten und vertreten.

bottom of page