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SCHADENSERSATZRECHT

Allgemeines Schadensersatzrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Ditgen
RA Klatt 
RAin Osterburg
RA Dr. Schwarz

Das Schadensersatzrecht erstreckt sich auf eine Vielzahl von Rechtsbereichen und kann in verschiedensten Situationen relevant sein. Im Alltag kommt das Schadensersatzrecht beispielsweise bei Unfällen jeglicher Art, insbesondere auch bei Verkehrsunfällen, zum Tragen. Aber auch bei Vertragsverhältnisses jeglicher Art kann ein Schadensersatzanspruch, zumeist durch eine Pflichtverletzung einer Vertragspartei, entstehen. Auch kann Opfern von ärztlichen Kunstfehlern oder Straftaten ein Schadensersatzanspruch zustehen.

 

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen verfügen über jahrelange Expertise in den verschiedenen Bereichen des Schadensersatzrechts.  Wir vertreten Sie bei der Abwicklung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wegen einzelner besonderer Spezialisierungen, z.B. für die Durchsetzung von Verkehrsunfallschäden, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit uns in Verbindung.

Arzt- und Medizinrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Ditgen
RA Klatt

RA Dr. Schwarz

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Ärzte und Kliniken als auch Patienten im Arzt- und Medizinrecht, hierbei insbesondere im Zusammenhang mit:

 

  • Honorarklagen

  • dem Vorwurf ärztlicher Aufklärungs-, Diagnose- oder Behandlungsfehler.

 

Wir bieten Ihnen auch in diesem Teilbereich des Rechts eine kompetente Beratung und Interessenvertretung an, bei der Sie von der über Jahre erworbenen Erfahrung unserer Sachbearbeiter auf diesem Gebiet profitieren.

Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RAin Osterburg
RA Ditgen
RA Klatt
 

Nach einem Unfall müssen die materiellen und immateriellen Schäden vom Verursacher ersetzt werden. In einem ersten Schritt wird versucht, außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers und dem Geschädigten eine sach- und interessengerechte Lösung zu suchen. Dadurch kann oftmals eine langwierige prozessuale Auseinandersetzung verhindert werden. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich oder aufgrund eines streitigen Sachverhaltes (noch) nicht ratsam, werden wir für Sie vor den Gerichten engagiert tätig. Unser Tätigkeitsgebiet umfasst hierbei insbesondere die Geltendmachung von:

 

  • Reparaturkostenersatz

  • Mietwagenkostenersatz

  • Schmerzensgeld

  • Lohnausfallschäden

Häufig sind Unfälle mit Ermittlungen der Behörden aufgrund von Ordnungswidrigkeiten und / oder Strafsachen verbunden. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen kompetent zur Seite (siehe auch: Straf-/Ordnungswidrigkeitensachen).

 

Viele Berührungspunkte finden sich zwischen dem Verkehrs- und dem Versicherungsrecht. Auf Seiten der Unfallteilnehmer sind stets Versicherungen beteiligt, die spezielle Anforderungen stellen. Unsere Sachbearbeiter stehen Ihnen auch hier aufgrund langjähriger Erfahrung im Bereich des Unfallrechts mit besonderer Sachkompetenz zur Seite.

 

Aber auch in einer Vielzahl von anderen Fällen kommt das Versicherungsrecht zum Tragen, u. a. bei

  • Abschluss eines Versicherungsvertrages,

  • der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag oder

  • der Abwehr von Ansprüchen der Versicherer.

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