WIRTSCHAFTSRECHT
Bankrecht
Bürgschaftsansprüche von und gegen Banken bzw. Sparkassen, Schäden wegen Falschberatung beim Erwerb von Wertpapieren und die Gestellung und Verwertung von Sicherheiten – dies sind nur einige Teilaspekte eines komplexen Rechtsgebietes, dem sich unsere Kanzlei schon seit Jahren schwerpunktmäßig widmet. Bei der Beratung von Mandanten, zu denen Banken und Sparkassen sowie Bankkunden gehören, können wir auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von bankrechtlichen Prozessen sowie auf die umfangreiche Spezialliteratur in unserer Bibliothek zurückgreifen.
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst insbesondere alle rechtlichen Fragen der Personen- und Kapitalgesellschaften, die sich aus dem Spannungsfeld zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft ergeben. Zu dieser Spezialmaterie des Rechts gehören u. a. folgende Themenbereiche:
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Die Gründung einer Gesellschaft;
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die rechtliche Stellung der verschiedenen Gesellschafter;
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die Teilnahme am Gesellschaftsleben und an Entscheidungsprozessen;
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die Beendigung und Auseinandersetzung einer Gesellschaft mit den sich daraus ergebenden Ansprüchen.
Unsere Kanzlei steht Ihnen im Bereich des Gesellschaftsrechts mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung als kompetenter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.
Gewerblicher Rechtsschutz
Im Zeitalter der Digitalisierung ist es auch für kleinere gewerbliche Anbieter möglich, mit geringem Aufwand ein breites Publikum anzusprechen. Werbemaßnahmen – und damit auch die Wettbewerbsverhältnisse zwischen Unternehmen – haben sich daher zunehmend in den digitalen Bereich verlagert, wodurch der gewerbliche Rechtsschutz zusätzlich an Bedeutung gewonnen hat. Dieser Rechtsbereich ist sehr facettenreich und erstreckt sich von der Eintragung eigener Rechte bis zu deren Geltendmachung und Verteidigung gegenüber Konkurrenten. Maßgebliche Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes finden sich insbesondere im Markengesetz, im Designgesetz, im Gebrauchsmustergesetz und im Patentgesetz.
Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst insbesondere die folgenden Gebiete:
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Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster und Sortenschutzrecht;
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das Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen;
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das Recht gegen den unlauteren Wettbewerb.
Handelsrecht
Das Handelsrecht umfasst vorrangig das Recht des Handelsstandes, der Handelsbücher und der Geschäfte zwischen Kaufleuten gleich welcher Rechtsform, den sog. Handelsgeschäften.
Im Alltag werfen diese Teilbereiche eine Vielzahl von wirtschaftlich, finanziell und rechtlich relevanten Fragen insbesondere aus folgenden Bereichen auf:
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der Führung von Handelsbüchern, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen;
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der teils branchenunterschiedlichen Handelsbräuche sowie die besonderen Sorgfaltspflichten, wobei insbesondere die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten sind;
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der Abrechnung im Kontokorrent;
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dem kaufmännischen Zurückbehaltungs- und Befriedigungsrecht;
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dem gutgläubigen Erwerb;
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dem Frachtgeschäft und dem Transportrecht;
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dem Vertragsstrafenanspruch
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sowie dem Bürgschaftsrecht.
Aufgrund langjähriger Erfahrung sind wir der richtige Ansprechpartner für Fragen aus den verschiedenen Gebieten des Handelsrechts und stehen Ihnen gerne mit unserer Fachkompetenz zur Verfügung.
Handelsvertreterrecht
Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:
RA Ditgen
Das Handelsvertreterrecht ist eine Spezialmaterie des allgemeinen Handelsrechts. Es regelt die besonderen Beziehungen zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmen, dessen Produkte er als selbständiger Kaufmann vertritt. Dabei enthält das Handelsvertreterrecht maßgeblich Schutzbestimmungen für den Handelsvertreter. Es beginnt mit gesetzlichen Mindestanforderungen zum Vertragsinhalt und beinhaltet im Übrigen insbesondere Fragen des Gebietsschutzes, des Wettbewerbs, der Provision sowie eines Ausgleichsanspruches im Falle der Beendigung des Vertrages.
Markenrecht
Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:
RA Ditgen
Als Immaterialgüterrecht ist das Markenrecht Ausdruck der geltenden Wirtschaftsverfassung unserer Gesellschaft und stellt ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes dar. Das Markengesetz (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Marken dienen heute insbesondere europaweit zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen. Gerade auch im digitalen Zeitalter kommt einer Markeneintragung darüber hinaus eine maßgebliche Schutzfunktion zu, um eigene Rechte gegenüber Konkurrenten effektiv geltend machen zu können.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum und wirkt zugunsten der Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dabei hat das Urheberrecht in der öffentlichen Wahrnehmung durch die technische Modernisierung erheblich an Aufmerksamkeit gewonnen. Gerade das sog. Filesharing, also der Down- und Uploads von Dateien über Tauschbörsen im Internet ohne die Einwilligung der Urheber, beschäftigt die Gerichtsbarkeit seit Jahren bundesweit und hat zu zahlreichen Urteilen des Bundesgerichtshofes geführt, die vielfach auch außerhalb der Fachpresse – zum Teil auch kontrovers – diskutiert wurden und werden.
Der Schutzbereich des Urheberrechts ist weitreichend. Geschützt sind u.a.
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Schriftwerke;
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Reden;
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Computerprogramme;
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Musikstücke;
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pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
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Werke der bildenden Künste einschließlich der Baukunst und der angewandten Kunst sowie die Entwürfe solcher Werke;
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Lichtbilder;
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Filme;
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sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (bspw. Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen).
Wettbewerbsrecht
Unternehmen stehen selten allein am Markt, sondern meist in Wettbewerb mit anderen Unternehmen und Unternehmern. Durch Onlineshops, eBay und Amazon ist ein Modehändler in Hamburg heute unmittelbarer Konkurrent einer Boutique in München, vorausgesetzt, beide Händler vertreiben auch online. Der ehemals regional agierende Händler kann durch das Internet seine Reichweite erheblich steigern, steht jedoch auch in direktem, bundesweitem Wettbewerb mit sämtlichen anderen Onlinehändlern dieser Branche.
Die Konkurrenzsituation führt zu dem Bestreben, sich von Mitbewerbern abheben zu wollen, etwa durch Preise oder bestimmte Werbung. Nicht immer ist dabei deutlich, ob man mit den eigenen Maßnahmen, die das eigene eigentlich Unternehmen abheben sollen von den Wettbewerbern, im Recht ist. Handelt man nämlich unlauter und verstößt gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), drohen Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Unterlassungsklagen sowie Schadensersatzansprüche. Die rechtliche Überprüfung der eigenen Maßnahmen im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt ist im Zweifel wesentlich preiswerter, als wenn es dann zum “worst case” kommt und später deshalb Scherben gekehrt werden müssen.
Die bundesweiten Absatzmöglichkeiten im Onlinehandel führen dazu, dass ein Onlineunternehmer zwangsläufig in den Fokus seiner diversen Konkurrenten gerät. Anwaltliche Abmahnungen entsprechenden Fehlverhaltens gehören also faktisch zum Tagesgeschäft eines Onlineunternehmers. Die Fülle der Vorschriften, die heutzutage bundes- und europaweit eingehalten werden müssen, sind dabei kaum noch zu überschauen.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Unternehmen und Unternehmer online wie offline in sämtlichen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen – wenn erforderlich auch vor Gericht.