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IMMOBILIENRECHT

Baurecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Ditgen

RA Dr. Schwarz

Das Bau- und Architektenrecht stellt eines der umfänglichsten Spezialgebiete an der Schnittstelle von Privatrecht, öffentlichem Recht und Bautechnik dar. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Interessenvertretung, um “handwerkliche Fehler” in der bauvertraglichen Praxis zu vermeiden.

Bei Auftragserteilung und Vertragsschluss treten aufgrund der Komplexität der verwendeten Vertragswerke und gesetzlichen Regelungen eine Vielzahl von Fragestellungen auf, die zu erörtern sind. Eine häufig gestellte Frage ist beispielsweise, ob die VOB/B in den Vertrag einbezogen werden sollten. Nach Vertragsabschluss und Baubeginn sind Baubehinderungen und Abrechnungsprobleme zu klären – häufig in Verbindung mit Gewährleistungsansprüchen gegen Architekten und Bauunternehmer.


Unsere Spezialisten: Rechtsanwalt Karl L. Ditgen und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht, vertreten sowohl Handwerker und Bauunternehmer als auch Bauherren. Durch die Kombination von privatem Baurecht mit dem Verwaltungsrecht (insbesondere Landesbauordnung) ist eine umfassende Begleitung und Betreuung von Bauvorhaben von der Planung bis zur Abnahme sichergestellt.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Ditgen

RA Dr. Schwarz

Rechtsstreite zwischen Mietern und Vermietern bzw. zwischen Wohnungseigentümern sind häufig zeitaufwendig, verursachen mitunter beträchtliche Kosten und belasten das persönliche Verhältnis der Betroffenen. Daher stehen wir Vermietern und Wohnungseigentümern bereits im Vorfeld eines etwaigen Prozesses beratend zur Seite, um frühzeitig eine sachgerechte Regelung zu treffen. Daneben setzen wir uns selbstverständlich auch im gerichtlichen Verfahren nachdrücklich für die Interessen unserer Mandanten ein. Unsere Tätigkeit umfasst dabei u. a. folgende Sachgebiete:

 

  • Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages, insbesondere über die Wirksamkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen;

  • Durchsetzung des Mietzinsanspruches;

  • Prüfung der Berechtigung von Minderungsansprüchen wegen Mängeln der Wohnung (bspw. Schimmel);

  • Rückgabe der Kaution (unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Aufrechnung bzw. eines Zurückbehaltungsrechts),

  • Kündigung des Mietverhältnisses (insbesondere fristlose Kündigung aus wichtigem Grund und Eigenbedarfskündigungen);

  • Schadensersatz wegen Mangels der Mietsache sowie Beschädigunge der Mietsache durch den Mieter.

 

Wohnungseigentümern bieten wir darüber hinaus eine umfassende Beratung und Vertretung bei Baumängeln und im Zusammenhang mit der Erhebung gemeindlicher Abgaben.

Nachbarrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Dr. Schwarz

RA Ditgen

Das Nachbarrecht ist eine umfangreiche Rechtsmaterie, welche das Rechtsverhältnis zwischen Grundstücksnachbarn betrifft und aus einer Schnittmenge von Privatrecht und öffentlichem Recht besteht.

 

Zu diesem Rechtsgebiet zählen u. a. Ansprüche wegen:

 

  • Grundstücksvertiefungen;

  • Abgrabungen und Anschüttungen

  • Veränderung von Grenzanlagen wie bspw. Zäunen;

  • Geh- und Fahrrechten,

  • Wahrung der Vorschriften des Landesnachbarrechtsgesetzes, bspw. bezüglich Grenzabständen von Pflanzen oder der Duldung von Leitungen.

 

Ferner erfasst werden insbesondere auch öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen die Nachbarbebauung, welche sich aus der Landesbauordnung oder dem BauGB ergeben können.

Um einerseits zu vermeiden, dass das nachbarliche Verhältnis nachhaltig gestört wird, andererseits aber Ansprüche umfassend und fristgerecht geltend gemacht werden, ist eine frühzeitige, kompetente Beratung bzw. Vertretung wichtig.

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