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STRAFRECHT

Strafrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:


RA Klatt

In Strafverfahren vertreten und unterstützen wir Sie in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Auch in Haftsachen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Verfügung.

 

Wenn Sie eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, so ist es ratsam, frühzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen. Eine Einlassung gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltliche Beratung kann schwerwiegende Konsequenzen im weiteren Verfahren nach sich ziehen. Wir fordern Ihre Verfahrensakten bei den Behörden an und entwickeln anschließend gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, für Sie zeitnah – also möglichst bereits im Ermittlungsverfahren – eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

 

Auch für die Geschädigten einer Straftat ist ein Strafverfahren belastend. Die Tat muss nicht nur im Ermittlungsverfahren vor der Polizei, sondern oft auch im späteren Hauptverfahren vor Gericht geschildert werden. Häufig kommt in Betracht, Schadensersatz- und/oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Auch in diesen Fällen stehen wir Ihnen – auch im Rahmen einer gerichtlichen Nebenklagevertretung – zur Seite.

Bußgeldsachen

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RAin Osterburg
RA Klatt

Unser Anliegen ist es, Sie rechtzeitig und kompetent so zu vertreten und zu beraten, dass vermeidbare Bußgeldbescheide und damit einhergehende unangenehme Folgen gar nicht erst eintreten. Ein früher Kontakt zu den zuständigen Behörden verhindert oftmals streitige Verfahren vor dem Gericht, die dann vielleicht mit Fahrverbot, Bußgeld oder der Eintragung von Punkten im Register von Flensburg enden.

 

Auch hier ist es daher essentiell, frühzeitig tätig zu werden; kontaktieren Sie uns deshalb schon, sobald Ihnen der Anhörungsbogen vorliegt. Wir beantragen Akteneinsicht legen gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie fest.

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