ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht stellt eine spezielle Rechtsmaterie dar, die durch eine Vielzahl verschiedener Vorschriften und Gesetzestexte geprägt ist. Sowohl in der außergerichtlichen Auseinandersetzung als auch vor Gericht unterscheidet sich ein arbeitsrechtliches Verfahren daher erheblich von anderweitigen zivilrechtlichen Verfahren.
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Unsere Tätigkeit im Bereich des Arbeitsrechts umfasst insbesondere folgende Themengebiete:
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Anbahnung und Abschluss eines Arbeitsvertrages
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Aufhebungsvertrag und Abfindung
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Arbeitnehmerüberlassung
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Änderungskündigung
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Berufsausbildungsverhältnis
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Betriebliche Altersversorgung
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Betriebsübergang
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Betriebsverfassungsrecht
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
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Kündigungs- und Kündigungsschutzrecht
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Urlaubsrecht
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Tarifvertragsrecht