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BERUFUNGSRECHT
Nicht immer lässt sich ein Rechtsstreit endgültig durch die Entscheidung eines zunächst angerufenen Gerichts klären. Die Rechtsmittel der Berufung und Revision erlauben es, dass viele Entscheidungen erstinstanzlicher Gerichte durch das nächsthöhere Gericht überprüft werden können.
Berufungsrecht
Unsere Kanzlei verfügt aufgrund unserer früheren Singularzulassung für die Tätigkeit vor den Oberlandesgerichten über besondere Expertise im Bereich des Rechtsmittelrechts (Berufungen und Revisionen). Unsere Sachbearbeiter sind stets vertraut mit den neuesten Entwicklungen und bringen in die Mandatsbearbeitung die jahrzehntelange Erfahrung in diesem Gebiet, gewonnen durch unzählige Gerichtsprozesse vor Oberlandesgerichten deutschlandweit, ein.
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