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RECHTSANWALT

DR. THOMAS SCHWARZ

Telefon: 0261 / 91513 – 32
Telefax: 0261 / 91513 – 11
E-Mail: schwarz@eichele-ditgen.de

zugl. Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein (DAV)

Ihre Ansprechpartnerin:

Janine Leyendecker (Rechtsassistentin)

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz wurde in Koblenz geboren. Nach dem Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn legte er das erste Juristische Staatexamen in Köln und das zweite Staatsexamen in Koblenz, jeweils mit Prädikat, ab. Im Jahr 2001 wurde er an der Universität Bonn zum Dr. jur. promoviert.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz ist bereits seit dem Jahr 2000 in unserer Kanzlei tätig. Seit dem Jahr 2006 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er hat zahlreiche Veröffentlichungen vorgelegt und ist als Referent tätig.

 

Verwaltungsrecht

Entsprechend seiner Fachanwaltschaft stellt das Verwaltungsrecht einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit dar. So vertritt Rechtsanwalt Dr. Schwarz Sie im Beamtenrecht beispielsweise dann, wenn sich gegen Ihre dienstliche Beurteilung wenden und hiergegen Widerspruch einlegen oder Klage erheben möchten. Außerdem vertritt er Sie außergerichtlich und gerichtlich in beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren, sei es im Verfahren einer einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO, sei es im Klageverfahren. Eine besondere Spezialisierung besteht im Bereich des Kommunalabgabenrechts.

Rechtsanwalt Dr. Schwarz berät und vertritt Sie, wenn Sie einen Erschließungsbeitragsbescheid oder Ausbaubeitragsbescheid erhalten haben. Er ist seit Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig, sowohl in zahlreichen Gerichtsverfahren als auch mit regelmäßigen Veröffentlichungen in der juristischen Fachpresse. Ferner unterstützt er Sie im Bereich des öffentlichen Baurechts etwa dann, wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben erhalten möchten oder sich gegen die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung wehren.

Immobilienrecht

Einen weiteren Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Immobilienrecht, in welchem Rechtsanwalt Dr. Schwarz Sie umfassend berät und ggf. gerichtlich vertritt. Hierzu gehören neben dem öffentlichen Baurecht das private Baurecht, das Grundstücksrecht, das Mietrecht, das Wohnungseigentumsrecht und das Nachbarrecht. Rechtsanwalt Dr. Schwarz steht Ihnen in allen Fragen des Immobilienrechts zur Seite, z.B. wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, wenn Sie die Baugenehmigung beantragen oder eine Nutzungsänderung zu genehmigen ist, wenn sich Fragen hinsichtlich der erforderlichen Stellplätze, des Bestandsschutzes und des Nachbarschutzes stellen, wenn es zu bauvertragsrechtlichen Auseinandersetzungen oder Baumängeln kommt und diese notfalls gerichtlich durchgesetzt werden sollen, und schließlich, wenn die Immobilie vermietet wird und es zu mietrechtlichen Fragestellungen kommt.

Dr. Thomas Schwarz freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.

Aktuelle Veröffentlichungen:

"Zur Auswirkung von Buslinien und Bushaltestellen auf den Gemeindeanteil im Straßenausbaubeitragsrecht"

Kommunale Steuer-Zeitschrift 2020, S. 207-210

"Ermittlung des Beitragssatzes beim Gästebeitrag"

Kommunale Steuer-Zeitschrift 2021, S. 64-69

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