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VERWALTUNGSRECHT

Unsere Kanzlei verfügt seit vielen Jahren über besondere Expertise im Bereich des Verwaltungsrechts, welche sich insbesondere im Fachanwaltstitel für Verwaltungsrecht des Kanzleipartners RA Dr. Schwarz niedergeschlagen hat. 

Das Verwaltungsrecht umfasst sämtliche Bereiche, in denen sich Staat und Bürger gegenüberstehen. Hierbei beraten und vertreten wir Sie insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts: 

Amtshaftungsrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Dr. Schwarz

Das Amtshaftungsrecht ist der Oberbegriff für die Haftung von öffentlichen Trägern, wie beispielsweise

 

  • der öffentlichen Hand,

  • der Gemeinde,

  • der Stadt,

  • der Verbandsgemeinde,

  • des Kreises,

  • des Landes

  • der Bundesrepublik Deutschland,

 

aber auch von Personen und Institutionen, die mit öffentlichen Aufgaben beliehen wurden, wie etwa einem Notar oder dem TÜV. 

 

Die Vorgenannten haften für Fehler bei der Ausführung ihrer Amtshandlungen. Daneben besteht außerdem die Einstandspflicht für die Herstellung und den Erhalt des ordnungsgemäßen Zustandes von bspw. Straßen, Plätzen und Gewässern (sog. Verkehrssicherungspflicht). 

 

Auch ist der Eingriff der öffentlichen Hand in das Eigentum oder andere Rechte (Enteignung) ist zu entschädigen, ebenso der Schaden, der aus gemeinschaftsbedingter Duldung entsteht (z.B. Impfschaden, polizeilicher Eingriff gegen unbeteiligte Dritte). 

Das Amtshaftungsrecht als Spezialmaterie ist dadurch gekennzeichnet, dass seine gesetzlichen Grundlagen in vielen Gesetzen verstreut geregelt sind oder von der Rechtsprechung ohne gesetzliche Grundlage entwickelt wurden. RA Dr. Schwarz verfügt als Fachanwalt für Verwaltungsrecht über die erforderliche Fachkompetenz, um Sie auch in Fällen des Amtshaftungsrecht fundiert beraten und vertreten zu können. 

Bau- und Architektenrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Dr. Schwarz

RA Ditgen

Das Bau- und Architektenrecht stellt eines der umfänglichsten Spezialgebiete an der Schnittstelle von Privatrecht, öffentlichem Recht und Bautechnik dar. Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Interessenvertretung, um “handwerkliche Fehler” in der bauvertraglichen Praxis zu vermeiden.

Bei Auftragserteilung und Vertragsschluss treten aufgrund der Komplexität der verwendeten Vertragswerke und gesetzlichen Regelungen eine Vielzahl von Fragestellungen auf, die zu erörtern sind. Eine häufig gestellte Frage ist beispielsweise, ob die VOB/B in den Vertrag einbezogen werden sollten. Nach Vertragsabschluss und Baubeginn sind Baubehinderungen und Abrechnungsprobleme zu klären – häufig in Verbindung mit Gewährleistungsansprüchen gegen Architekten und Bauunternehmer.


Unsere Spezialisten: Rechtsanwalt Karl L. Ditgen und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz, zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht, vertreten sowohl Handwerker und Bauunternehmer als auch Bauherren. Durch die Kombination von privatem Baurecht mit dem Verwaltungsrecht (insbesondere Landesbauordnung) ist eine umfassende Begleitung und Betreuung von Bauvorhaben von der Planung bis zur Abnahme sichergestellt.

Beamtenrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Dr. Schwarz

Das Beamtenrecht umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Teilgebieten. RA Dr. Schwarz ist seit Jahren erfolgreich im Bereich des Beamtenrechts tätig und steht Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen fachkundig zur Verfügung:

 

  • Ernennung zum Beamten, Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe,

  • Versetzung/Beförderung, Abordnung, Umsetzung,

  • Dienstliche Beurteilung, Rechtsschutz

  • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis,

  • Nebentätigkeiten,

  • Schadensersatzhaftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn,

  • Rückforderung von Dienst- und Versorgungsbezügen von dem Beamten.

Kommunalabgabenrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RA Dr. Schwarz

Das Kommunalabgabenrecht als Spezialgebiet des Verwaltungsrechts umfasst sämtliche von den Städten, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden erhobenen Abgaben, d.h. Beiträge und Gebühren. Hierunter fallen insbesondere: 

 

  • Ausbaubeiträge,

  • Erschließungsbeiträge,

  • Kanalbaubeiträge,

  • Kanalanschlussgebühren,

  • Hausanschlussgebühren und Hausanschlusskosten,

  • Abfallbeseitigungsgebühren,

  • Nutzungsgebühren für gemeindliche Einrichtungen.

 

Das Kommunalabgabenrecht ist maßgeblich durch aktuelle Gerichtsentscheidungen geprägt. 

 

Wir sind über die einschlägige bundesweite Rechtsprechung sowie insbesondere über die letztinstanzliche Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz auf dem Laufenden. RA Dr. Schwarz ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit Jahren maßgeblich auf dem Gebiet des Kommunalabgabenrechts tätig und kann hierin auf zahlreiche Publikationen sowie Vortragstätigkeiten verweisen.

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