top of page

FAMILIENRECHT

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Kanzlei stellt das Familienrecht dar. Rechtsanwältin Katharina Osterburg, die auch als Mediatorin ausgebildet ist, ist als Fachanwältin für Familienrecht seit vielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet für Sie tätig und verfügt über eine große praktische Erfahrung.

 

Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren.

Familienrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RAin Osterburg
RA Klatt

Das Familienrecht besteht als Teilgebiet des Zivilrechts aus einer Vielzahl von Themenkomplexen. Umfasst sind alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stellen, wie beispielsweise:

 

  • Unterhalt : Ehegatten –und Kindesunterhalt

  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder

  • Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils

  • Scheidung: Wer stellt den Antrag?

  • Was ändert sich mit der Antragstellung?

  • Wann soll/kann der Antrag gestellt werden?

  • Zugewinnausgleich: Auseinandersetzung des Vermögens

  • Versorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenansprüche

  • Ansprüche nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

  • Hausratsteilung

  • Entschädigung für die alleinige Nutzung des gemeinsamen Wohnhauses

  • Adoption

  • Namensrecht

 

Insbesondere Sachverhalte aus dem Bereich des Familienrechts sind für die Beteiligten häufig belastend, da die Auseinandersetzungen emotional geführt werden. Unser Anliegen ist es, Ihre Ansprüche zeitnah und kompetent durchzusetzen, ohne diese besondere Belastung aus den Augen zu verlieren. Die Erarbeitung einer fairen und einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtes wird dabei von uns gerne angestrebt, wenn es der Sachverhalt zulässt.

 

Weitere Informationen zum Thema Scheidung erhalten Sie hier.

Erbrecht

Auf diesem Gebiet betreuen sie folgende Rechtsanwälte:

RAin Osterburg
RA Ditgen
RA Klatt

Das Erbrecht erfordert bereits aufgrund seines schieren Umfangs besondere Sachkunde. Allein im Bürgerlichen Gesetzbuch umfasst das Erbrecht mehr als 400 Paragraphen. Dazu gesellen sich Vorschriften des Familienrechts, des Gesellschaftsrechts und Steuerrechts, die insbesondere bei der Gestaltung einer Betriebsnachfolge zu beachten sind. Empfehlenswert ist daher, frühzeitig eine langfristige Planung vorzunehmen, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Wir helfen bei der zukunftsgerichteten Gestaltung von Testamenten, von Erb- und Gesellschaftsverträgen, bei der Abfassung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, aber auch nach Eintritt des Erbfalls, wenn erbrechtliche Ansprüche durchgesetzt oder abgewehrt werden müssen.

Das Familienrecht besteht als Teilgebiet des Zivilrechts aus einer Vielzahl von Themenkomplexen. Umfasst sind alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung stellen, wie beispielsweise:

 

  • Unterhalt : Ehegatten –und Kindesunterhalt

  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder

  • Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils

  • Scheidung: Wer stellt den Antrag?

  • Was ändert sich mit der Antragstellung?

  • Wann soll/kann der Antrag gestellt werden?

  • Zugewinnausgleich: Auseinandersetzung des Vermögens

  • Versorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenansprüche

  • Ansprüche nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz

  • Hausratsteilung

  • Entschädigung für die alleinige Nutzung des gemeinsamen Wohnhauses

  • Adoption

  • Namensrecht

 

Insbesondere Sachverhalte aus dem Bereich des Familienrechts sind für die Beteiligten häufig belastend, da die Auseinandersetzungen emotional geführt werden. Unser Anliegen ist es, Ihre Ansprüche zeitnah und kompetent durchzusetzen, ohne diese besondere Belastung aus den Augen zu verlieren. Die Erarbeitung einer fairen und einvernehmlichen Lösung außerhalb des Gerichtes wird dabei von uns gerne angestrebt, wenn es der Sachverhalt zulässt.

 

Weitere Informationen zum Thema Scheidung erhalten Sie hier.

bottom of page