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  • AutorenbildDr. Thomas Schwarz

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erneut abgewendet

Für einen von mir vertretenen Beamten hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 08.03.2023 - 2 K 552/22 - erneut die Verfügung seines Dienstherren (Bundeseisenbahnvermögen) aufgehoben, mit der er wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

Das Gericht stellt fest, dass der Dienstherr seiner Verpflichtung zur Suche einer geeigneten Verwendungsmöglichkeit für den Beamten (§ 44 Abs. 1 BBG) nicht ausreichend nachgekommen ist. Denn der Bahnarzt hatte ein Restleistungsvermögen des Beamten festgestellt, woraufhin den Dienstherrn eine Suchpflicht trifft. Die tatsächlich sowohl beim Wahlbetrieb als auch beim Regionalbereich Mitte durchgeführte Suche litt jedoch an Fehlern, die letztlich zur Rechtswidrigkeit der Zurruhesetzungsverfügung führten.

Für denselben Mandanten hatte das Verwaltungsgericht in einem von mir geführten Klageverfahren bereits eine frühere Zurruhesetzungsverfügung aufgehoben.

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